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ChinaProfis ChinaMonitorAusgabe vom 04.11.2026

Neue Zölle und Exportkontrollen: Was Einkäufer jetzt prüfen sollten

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Schlagzeilen des Tages

  1. EU-Zölle auf PET-Spunbond bis 48,1 %
  2. Drohnenteile: Exportkontrolle ab 18.11.
  3. China prüft Nitrotoluol aus der EU
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  1. EU-Zölle auf PET-Spunbond bis 48,1 %
  2. Drohnenteile: Exportkontrolle ab 18.11.
  3. China prüft Nitrotoluol aus der EU

Ausgabe vom 04.11.2026 · veröffentlicht 04.11.2026, 06:07 Uhr · aktualisiert 04.11.2026, 06:07 Uhr · ChinaProfis GmbH

Mittwochsausgabe. EU-Zölle auf ein Vlies aus China, neue Exportkontrolle für Drohnenbauteile und ein chinesisches Verfahren gegen EU-Chemie: drei Prüfpunkte für Unternehmen.

Handelsschutz und Exportkontrolle wirken in beide Richtungen. Wer in China einkauft oder dorthin liefert, sollte Zollsätze, Genehmigungsfragen und Liefertermine jetzt mit den Partnern klären.

EU-Zölle auf PET-Spunbond aus China: Definitive Sätze von 39,8 bis 48,1 Prozent

Veröffentlicht am 04.11.2026

Zusammenfassung

Die EU-Kommission hat am 30. Oktober endgültige Antidumpingzölle auf Einfuhren von PET-Spunbond aus China verhängt. Die Sätze liegen zwischen 39,8 und 48,1 Prozent und gelten fünf Jahre. Seit Mai 2026 galten vorläufige Zölle von 45,6 bis 50 Prozent. Betroffen ist ein Vliesstoff aus Polyesterfilamenten, der unter anderem als Träger für Dachabdichtungen dient.

Einordnung

Die endgültigen Sätze fallen im Schnitt etwas niedriger aus als die vorläufigen. Welcher Satz für einen Lieferanten gilt, hängt vom einzelnen chinesischen Hersteller ab.

Bedeutung für deutsche Unternehmen

Importeure und Verarbeiter, die PET-Spunbond oder darauf aufbauende Produkte wie Dachbahnen aus China beziehen, müssen die Zollkosten neu kalkulieren. Der Zollsatz hängt vom Hersteller ab.

Prüfpunkte

  • Hersteller und Zolltarifnummer der bezogenen Ware mit der Verordnung im Amtsblatt abgleichen.
  • Zollkosten in Kalkulation und Angebotsvergleich neu ansetzen.
  • Alternative Bezugsquellen und Vertragsklauseln für Zollveränderungen prüfen.

Quellen

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Drohnen und Bauteile: Neue Exportkontrolle ab 18. November

Veröffentlicht am 04.11.2026

Zusammenfassung

Handelsministerium, Zollverwaltung und die Ausrüstungsabteilung der Zentralen Militärkommission haben am 19. Oktober die Bekanntmachung Nr. 49 von 2026 zu drohnenbezogenen Gütern veröffentlicht. Sie tritt am 18. November in Kraft. Genannt werden unter anderem Autopiloten, Drohnen mit größerer Reichweite, Triebwerke, Funkgeräte, leistungsstarke bürstenlose Motoren, Drehzahlregler, bestimmte Carbon-Propeller sowie Software und Technologie. Freizeit- und Wettbewerbsmodelle sind ausgenommen. Ausführer benötigen eine Genehmigung und müssen auf der Zollanmeldung angeben, ob die Ware kontrolliert ist.

Einordnung

Ob ein konkretes Bauteil unter die Liste fällt, entscheiden technische Parameter. Eine Einstufung aus der Produktbezeichnung allein ist nicht möglich.

Bedeutung für deutsche Unternehmen

Wer Drohnen, Motoren, Regler oder Propeller aus China bezieht, sollte vor dem 18. November klären, ob die Ware erfasst ist und ob der Lieferant eine Ausfuhrgenehmigung braucht. Sonst drohen Verzögerungen am Zoll.

Prüfpunkte

  • Technische Daten der bezogenen Teile mit den Parametern der Bekanntmachung abgleichen.
  • Lieferanten schriftlich fragen, ob die Ware kontrolliert ist und ob eine Genehmigung beantragt wurde.
  • Liefertermine nach dem 18. November mit Puffer planen und Zusagen dokumentieren.

Quellen

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Antidumping gegen Nitrotoluol aus der EU: Verfahren in China läuft

Veröffentlicht am 04.11.2026

Zusammenfassung

China hat am 3. Oktober mit der Bekanntmachung Nr. 44 von 2026 eine Antidumpinguntersuchung zu p-Nitrotoluol aus der EU eingeleitet (Zolltarifnummer 29042020). Der Untersuchungszeitraum für Dumping reicht vom 1. Juli 2025 bis 30. Juni 2026. Die Untersuchung soll bis 3. Oktober 2027 abgeschlossen sein, eine Verlängerung um sechs Monate ist möglich. Die 20-Tage-Frist zur Registrierung ist Ende Oktober verstrichen. Dies ist ein älterer Hintergrund vom 3. Oktober.

Einordnung

Das Verfahren betrifft ein Vorprodukt für Farbstoffe, Pigmente, Pflanzenschutz und Pharma. Es ist noch keine Zollmaßnahme beschlossen.

Bedeutung für deutsche Unternehmen

Für deutsche Chemieunternehmen mit Geschäft in China ist das ein Signal, dass Handelsschutz auch gegen EU-Ausfuhren eingesetzt wird. Wer p-Nitrotoluol nach China liefert, sollte den Verfahrensstand verfolgen.

Prüfpunkte

  • Prüfen, ob eigene Lieferungen unter die Zolltarifnummer 29042020 fallen.
  • Mit Kunden in China klären, wie ein möglicher Zoll vertraglich verteilt wird.
  • Verfahrensstand regelmäßig bei der Handelsschutzstelle abfragen.

Quellen

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